Beitragszahlungen und außerordentliche Kündigungen in der Coronakrise

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Der Trainingsbetrieb wurde (vielleicht in Zukunft erneut) auf Grund von Corona-Verfügungen des Landkreises Celle ausgesetzt. 

Da unser Verein in diesen Zeiten nicht die üblichen Trainingsleistungen erbringen kann, entsteht die Frage, ob die Zahlung der Beiträge in der gewohnten Höhe gerechtfertigt sind und ob außerordentliche Kündigungen möglich sind.

Sowohl der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) als auch der Landessportbund Niedersachsen (LSB Niederachsen) bestätigen meine Sicht auf unseren Verein: 

Wir sind eine Solidargemeinschaft und kein Leistungserbringer. Wir bezahlen ausschließlich unsere Trainer. Unsere Vorstandmitglieder arbeiten unentgeltlich, ihre Ausgaben bezahlen sie weitgehend aus eigener Tasche. Einnahmen und ggfs. Überschüsse werden ausschließlich für die Klubgemeinschaft genutzt.

Laut Informationen des Bundesministeriums für Finanzen vom 06.05.2020 können Rückzahlungen bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge und Befreiungen von Beitragszahlungen gewährt werden, wenn Mitglieder plausibel durch die Coronakrise in wirtschaftliche Not geraten sind (s. BMF_Steuern_Corona__5_2020.pdf: Abschnitt X, Nr. 12, Seite 27). Entsprechende Wünsche sind schriftlich oder per Email an den Vorstand zu richten.

 BMF_Steuern_Corona__5_2020.pdf

Rechtsauskunft des DOSB zur Kündigung und Beitrag

Rechtsauskunf des LSB Niedersachsen zu Kündigung

Rechtsauskunft des LSB Niedersachsen zum Beitragseinzug

 

Euer 1. Vorsitzender